Sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen

  • gem. Arbeitssicherheitsgesetz (§ 6 ASIG) und der DGUV Vorschrift 2

Arbeitsschutz-Betriebsbegehungen, Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Erstellung

  • der nach DGUV Vorschrift 2 ( § 5 ) geforderten Berichte
  • von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen und Geräte
  • der Brandschutzordnung
  • von Gefahrstoffverzeichnissen

 Unterstützung

  • bei Kontrollen von Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht
  • bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

 Beratung

  • bezgl. Anschaffung und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • bezgl. Hautschutz (Erstellen der Hautschutz- und Handschutzpläne)

 Prüfung

  • bem. BetrSichV als befähigte Person zu Prüfung von Leitern und Tritte
  • der elektrischen Geräte und Anlagen

 Ausbildung

  • zum Gabelstaplerfahrer (in)
  • zum Hubarbeitsbühnenfahrer (in)
  • zum Kranführer (in)
  • von betrieblichen Brandschutzhelfern gem. ASR A2.2

 Erstellung

  • von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601

 Unterweisung

  • der Mitarbeiter Arbeitsplatzbezogen nach Betriebsanweisung