⦁ Sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen gem. Arbeitssicherheitsgesetz (§ 6 ASIG) und der DGUV Vorschrift 2
⦁ Arbeitsschutz-Betriebsbegehungen, Arbeitsschutzausschuss (ASA)
⦁ Erstellung der nach DGUV Vorschrift 2 ( § 5 ) geforderten Berichte
⦁ Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen und Geräte
⦁ Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
⦁ Unterstützung bei Kontrollen von Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht
⦁ Beratung bezgl. Anschaffung und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
⦁ Beratung bezgl. Hautschutz (Erstellen der Hautschutz- und Handschutzpläne)
⦁ Prüfung gem. BetrSichV als befähigte Person zu Prüfung von Leitern und Tritte
⦁ Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
⦁ Unterweisung der Mitarbeiter Arbeitsplatzbezogen nach Betriebsanweisung